Riker
09.01.2005, 00:57:54
@PhunkY:
Obwohl ich dir, was das nicht anfechten der Sache angeht, rechtgebe, ist der von dir verlinkte Fall etwas ganz anderes.
Hier handelte es sich nicht um eine offensichtliche Falschauszeichnung, sondern um ein Angebot, das andere Händler zum selben Zeitpunk in einem ähnlichen Rahmen auch anboten. Der Preis resultiert einfach durch einen günstigeren EK, also kein Fehler.
Sofern die Bestätigung per Mail als Zusage des Händlers angesehen werden kann (was hier wohl leider nicht der Fall ist), wäre ein korrekter Kaufvertrag zustande gekommen, den man falls nötig auch Gerichtlich "einlösen" könnte. Ob die Kosten und der Aufwand sich lohnen ist natürlich eine andere Sache.
Obwohl ich dir, was das nicht anfechten der Sache angeht, rechtgebe, ist der von dir verlinkte Fall etwas ganz anderes.
Hier handelte es sich nicht um eine offensichtliche Falschauszeichnung, sondern um ein Angebot, das andere Händler zum selben Zeitpunk in einem ähnlichen Rahmen auch anboten. Der Preis resultiert einfach durch einen günstigeren EK, also kein Fehler.
Sofern die Bestätigung per Mail als Zusage des Händlers angesehen werden kann (was hier wohl leider nicht der Fall ist), wäre ein korrekter Kaufvertrag zustande gekommen, den man falls nötig auch Gerichtlich "einlösen" könnte. Ob die Kosten und der Aufwand sich lohnen ist natürlich eine andere Sache.