Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo postet man negative Erfahrungen mit Forumsmitgliedern?
ingmar
24.03.2006, 16:33:08
:( heisst das wir kriegen jetzt doch keinen namen :(
Wir müssen wohl nur noch ein wenig warten:motz:
luckyfreddy
25.03.2006, 09:00:58
Wenn er bezahlt, werden wir wohl kaum einen Namen erfahren - schon aus fairnessgründen nicht.
" Danke für die gute Ware, leider habe ich aber zur Zeit und in der nächsten Zeit kein Geld um zu bezahlen. Wenn Du das Geld haben möchtest- KLAGE!"
. . . aber jeder weiss jetzt was wir von solchen Schmutzfüßen halten, das Vertrauen untereinander wird durch das Verhalten solcher Stinkstiefel gestört und bringt nur Unruhe in unsere Gemeinschaft. :down:
http://www.inntalinfo.de/apboard/pics/MDA.gif (http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/29625) Mda1 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/29625) http://www.inntalinfo.de/apboard/pics/XDA2.gif (http://shop2.o2online.de/o2/interessenten/necos/details/index.html?docs=5642782&contractId=O-GEN-H-NEW&tabName=detail) Xdall (http://shop2.o2online.de/o2/interessenten/necos/details/index.html?docs=5642782&contractId=O-GEN-H-NEW&tabName=detail) http://www.xda-zone.de/pics/xdas.jpg (http://shop2.o2online.de/o2/interessenten/necos/details/index.html?docs=4813534&contractId=O-GEN-H-NEW&salesChannel=SHOP&tabName=detail) Xdalli ( http://shop2.o2online.de/o2/interessenten/necos/details/index.html?docs=4813534&contractId=O-GEN-H-NEW&salesChannel=SHOP&tabName=detail)
edvsklave2002
25.03.2006, 10:46:08
Vielleicht sollte man doch so etwas wie eine Vertrauensliste einführen?! Ich werde natürlich keinen Namen nennen, wenn das wirklich über kommt. Wenn jetzt auch noch meine Grafikkarte kommt, bin ich wieder zufrieden.
edvsklave2002
27.03.2006, 12:12:11
So, die 300.-EUR sind eingetroffen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Jetzt wär da nur noch eine Sache offen. :lachtot:
Oli_P_aus_E
27.03.2006, 12:19:35
Jetzt wär da nur noch eine Sache offen. :lachtot:
Allez, Lowflyer!:claps: :claps: :claps:
edvsklave2002
28.03.2006, 08:08:11
Allez, Lowflyer!:claps: :claps: :claps:
Hmmm.....:lachtot:
Ulli_T.
28.03.2006, 08:15:48
Soweit ich weis darfst du die selbstverständlich mit draufschlagen, sofern zuvor alle Mahnfristen eingehalten wurden. Das heißt du musst soweit ich weis zwei Mahnungen schreiben und darfst erst dann ein Mahnverfahren einleiten - was dann natürlich der Schuldner bezahlen muss.
Es wäre schön, wenn zu rechtlichen Fragen wirklich nur Fakten geschrieben würden. Die obigen Aussagen sind nicht richtig.
Natürlich kann man versuchen Schulden mit Hilfe eines gerichtlichen Mahnverfahrens einzutreiben.
Vorteile:
es ist unkompliziert
man muss keinerlei Beweise für die Richtigkeit der Forderung erbringen
man muss vor dem Mahnverfahren keine Formalitäten einhalten (wie z.B. Mahnungen).
Die Kosten sind bei kleinen Forderungen recht gering und können selbstverständlich dem Schuldner mit belastet werden.
Wenn der Schuldner nicht reagiert (keinen Widerspruch einlegt) erhält man einen Titel, der z.B. zur Zwangsvollstreckung berechtigt.
Nachteile:
Man muß die Kosten für den Mahnbescheid vorlegen.
Wenn der Schuldner einen Widerspruch einlegt (ein passendes Formular erhät er mit dem Mahnbescheid), dann ist der Mahnbescheid völlig wirkungslos (als hätte es ihn nicht gegeben)
Der Schuldner braucht seinen Widerspuch nicht zu begründen.
Die Durchsetzung des Titels kostet weiteres Geld (Gerichtsvollzieher), die man im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners selber tragen muss.
Ulli
Ps. Und da man häufig mal von einer bestimmten Anzahl von Mahnungen liest, die für irgend einen weiteren Schritt nötig sind:
Es gibt für ein außergerichtliches Mahnverfahren keine vorgeschriebenen Regeln.
Es gibt keine Pflicht überhaupt Mahnungen zu verschicken, bevor man den gerichtlichen Weg einschlägt.
Einzige Voraussetzung ist, dass (nachweislich) eine Forderung besteht, bei der der Schuldner in Verzug ist.
Ich empfehle Dir - wenn es nicht unbedingt über den Anwalt laufen soll- ein gerichtliches Mahnverfahren.
Kostet bei 300 euro 18 Euro + geringe auslagen für Porto und Vordruck.
Im besten Falle wird das Geld dann von einem Gerichtsvollzieher gepfändet.
Im schlechtesten Falle wird aus dem Mahnverfahren ein streitiges Verfahren vor dem Gericht. (muss man angeben auf dem Vordruck)
Gruß,
Stefan
Möchte noch kurz meinen Quark zum besten geben, da deine Aussage nur bedingt richtig ist bzw. in meinem Falle/Fällen durchsetzbar war (beides eBay).
Ich werde ein wenig ausholen, hoffe aber, daß einige bis zum Schluß lesen werden.
Fall 1: nagelneues Handy für ca. 270 erworben (neu & ungebraucht). Per NN, wegen vermeintlicher Sicherheit, erworben. Im Beisein von Arbeitskollegen angenommen, durfte aber vom Postboten aus nicht aufmachen (sein gutes Recht). Aufgemacht ... ein total verkratztes, mit Flüssigkeit überschüttetes, eben wertloses Ding bekommen.
Es gingen mind. 20 Mails unbeantwortet raus, genauso wie SMSen. Androhung mit Anwalt ohne Ergebnis. Anwalt eingeschalten, Mahnungen rausgelassen, etliche (vergebliche & unbeantwortete) Schreiben mit Androhung eines Gerichtsverfahrens ... nix wurde daraus.
Verkäufer ohne Abmeldung verzogen, nach Monaten aufgefunden. Jetzt hockte der in einen 50 Parteien Block ... laut Einwohnermeldeamt ... kein Name auf dem Klingelschild oder Postkasten.
Gerichtsvollstrecker kann niemanden erreichen bzw. nicht eingreifen, da sage und schreibe FÜNF Schilder fehlten. Polizei wurde ebenfalls nicht eingeschaltet.
Ich hätte ihn privat (600 km weg von mir) ausfindig machen müssen (lt. Anwalt). Ich frage mich, wo sind wir eigentlich? In einem guten Rechtsstaat sicherlich nicht.
Der Spass kostete mich 270 Euro nur fürs Handy. Das andere war die Rechtsschutz. Musste den Fall leider einschlafen lassen, da ich mich nicht mit Ausländern anlegen wollte. Laut Aussage des Hausmeisters, der auch nicht wußte, wo dessen Wohnung war, wohnten mehr als 50% Ausländer in diesem Block.
Fall 2: Digicam Canon EOS 300 D ... 915 Euro. Nagelneu & ungeöffnet.
Nach der Überweisung und meiner Bestätigung an den Verkäufer per Mail teilte mir dieser mit, dass er zu Prüfzwecken den Karton doch geöffnet habe.
Ich sagte ihm, daß ich dies nicht akzeptiere, da dies gegen die eBay-Regeln lt. Angebotsbeschreibung verstosse. Bat um Rückerstattung.
Er doch losgeschickt und ich den Ärger gehabt!
Zu diesem Zeitpunkt gab es eine Geld-Zurück-Aktion, wo es Bares in Form von 100 Euro zurück gab. Dies hatte er schon veranlasst.
Kauf war 3 Wochen vorher, damit hatte er Zeit, den Gutschein einzulösen. Dann bot er die Cam über eBay an und war noch so dumm, das Unterteil inliegend zu lassen.
Ebay wurde informiert und kam zum Entschluß, daß der Käufer rechtmässig gehandelt habe.
Er hätte nichts vom Gutschein erwähnt, also kein Anspruch.
Ich Beschwerde eingereicht, da Verpackung geöffnet (Angebotsbeschreibung und Mails genauer lesen) und somit schon gegen die Beschreibung verstossen.
Der Gutschein wäre drin gewesen, wäre die Verpackung verschlossen geblieben.
Nochmals kam die Ablehnung auf Käuferschutz, da ein weiterer Sachbearbeiter eingeschalten und die Sache für nichtig erklärt hatte.
Zum ganzen Verdruß gesellte sich noch der Hohn des Verkäufers, welcher mir in Mails signalisierte, wie dumm ich doch sei.
Die Kamera hatte ich vor lauter Ärger 1 Jahr nicht angerührt. Dazu kam noch, daß 3 Monate nach dem Kauf, die billigere Nachfolgerin EOS 350D auf dem Markt kam.
Dies hat mich in 2 Käufen fast 400 Euro gekostet. :mad:
Zu guter Letzt will ich noch sagen, daß ich 2x hier im Forum verkauft habe (PPCs), wo alles auf Fairness beruhte und beide Parteien nicht enttäuscht wurden.
Oli_P_aus_E
29.03.2006, 11:19:20
Musste den Fall leider einschlafen lassen, da ich mich nicht mit Ausländern anlegen wollte. Laut Aussage des Hausmeisters, der auch nicht wußte, wo dessen Wohnung war, wohnten mehr als 50% Ausländer in diesem Block.
Was läßt dich denn annehmen, daß der Bösewicht zu den mehr als 50% Ausländern gehört, mit denen du dich auf keinen Fall anlegen würdest??? (vielleicht ist der Ausländer ein Belgier:eeek: Mit denen mußt du ganz besonders aufpassen;) => Ich bins aber nicht:D)
Vielleicht gehört er ja auch zu den übrigen 50% Deutschen, mit denen du sorgenfrei und vertrauensvoll handeln könntest (auch wenn du sie nicht kennst):rolleyes:
Ich finds ein wenig vage, bei 50% Ausländern davon auszugehen, daß der Typ eben zu diesen gehört, weil er versucht dich abzuziehen...
Vielleicht ists ja wirklich so, vielleicht aber auch nicht.
Zu guter Letzt will ich noch sagen, daß ich 2x hier im Forum verkauft habe (PPCs), wo alles auf Fairness beruhte und beide Parteien nicht enttäuscht wurden.
Jepp, *zustimm* Diese Erfahrung konnte ich auch machen:-)
@ Oli P aus E
Ich wußte ja durch den eBay-Verkauf aufgrund des Namens, daß er kein "deutschstämmiger" ist. Ausserdem hatte er mich noch angerufen (Beleidigungen wegen Anwalt). Dabei hatte ich sein schlechtes Deutsch vernehmen müssen. :mad: Falls ich mich noch recht entsinne, war er türkischer Staatsbürger.
Ich habe wirklich nix im geringsten gegen Ausländer. Nur sollten sich sich so rechtschaffend verhalten, wie ich es tue und die Fairness es erfordert.
Natürlich gibt es auch Deutsche, die genug kriminelle Energien haben. Dies sollte jedoch nicht Sache meiner Ausführung gewesen sein. ;)
Oli_P_aus_E
29.03.2006, 19:45:37
@Babb,
Alles klar:) Wollte halt wissen, wie du das meintest...
@Babb,
Alles klar:) Wollte halt wissen, wie du das meintest...
Kein Thema ... so sollen Mißverständnisse vermieden werden ;-)
edvsklave2002
30.03.2006, 14:50:05
Sage ich mir auch, wenn ich diesen Konstrukt lese. Du tauschst - Ware muss aber erst noch beschafft werden. Ware wird dir zugesand, du musst das Zeug weiter verschicken...Was soll das denn? :eek: Komplizierter gehts ja kaum noch - höchstens, wenn du deine Oma als Treuhänder eingeschlatet hättest und sie erst bei Fielmann eine neue Lesebrille kaufen muss um die Absender auf den Paketen lesen zu können. :)
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass du vorgegeben hast, das Zeug schon zu besitzen, ansonsten kann ich mir die Ungeduld deines Partners nicht anders erklären...
Das Konstrukt hatte er sich selbst ausgesucht! Es war in der Anzeige angegeben: Tausch gegen die entspr. Grafikkarte oder 200.-EUR!
Auch wenn er die Karte nicht gehabt hat, bei Amazon z.B. ist diese Karte die ganze Zeit lieferbar und wird innerhalb von 24h gegen Rechnung ausgeliefert.
Das Paket ist am 9.3. weggeschickt worden, bis heute habe ich immer noch keine Graka hier liegen.
Da muss man einfach sauer werden.
Das Konstrukt hatte er sich selbst ausgesucht! Es war in der Anzeige angegeben: Tausch gegen die entspr. Grafikkarte oder 200.-EUR!
Auch wenn er die Karte nicht gehabt hat, bei Amazon z.B. ist diese Karte die ganze Zeit lieferbar und wird innerhalb von 24h gegen Rechnung ausgeliefert.
Das Paket ist am 9.3. weggeschickt worden, bis heute habe ich immer noch keine Graka hier liegen.
Da muss man einfach sauer werden.
So langsam wird das ärgerlich. Grad bei Grafikkarten kann man mit ansehen, wie sie im Preis verfallen. So langsam bekommst du schon ne bessere zum gleichen Preis.
luckyfreddy
03.04.2006, 00:41:09
Lowflyer? Vielleicht solltest du dich auch nochmals äußern!? Ich mein: Du bist lange hier, ergo will dir auch keiner was böhses! Aber wenn es die Cards echt bei Amazon gibt und dergleichen - dann solltest du dich vielleicht wirklich mal zu Wort melden (wo du dich ja bereits geoutet hattest) - oder eben eine alternativmöglichkeit anbieten um das endlich zu Ende zu bringen!?
luckyfreddy
03.04.2006, 00:42:26
Es wäre schön, wenn zu rechtlichen Fragen wirklich nur Fakten geschrieben würden. Die obigen Aussagen sind nicht richtig.
Das währe in der Tat schön - bin aber leider da nicht so sehr visiert und hatte halt das Geschrieben, was ich mal gehört hatte (aber leider falsch war).
Sollte als gut gemeinter Rat gelten... aber nunja, wie auch immer.
Oli_P_aus_E
03.04.2006, 09:08:07
Wie sieht´s aus? Sind mittlerweile die beteiligten Parteien zu einer Übereinkunft gekommen? Hat EDVSklave seine Graka oder wird sie bald mit Sicherheit erhalten?
Lowflyer
03.04.2006, 17:29:13
So langsam wird das ärgerlich. Grad bei Grafikkarten kann man mit ansehen, wie sie im Preis verfallen. So langsam bekommst du schon ne bessere zum gleichen Preis.
Also bei amazon kostet sie immernoch gleichviel und mehr als bei anderen anbietern, also ist das nicht ganz richtig was du hier sagst.
Lowflyer? Vielleicht solltest du dich auch nochmals äußern!? Ich mein: Du bist lange hier, ergo will dir auch keiner was böhses! Aber wenn es die Cards echt bei Amazon gibt und dergleichen - dann solltest du dich vielleicht wirklich mal zu Wort melden (wo du dich ja bereits geoutet hattest) - oder eben eine alternativmöglichkeit anbieten um das endlich zu Ende zu bringen!?
Wir haben schon eine Einigung getroffen
edvsklave2002
20.04.2006, 07:58:27
So, um die Sache nun abzuschliesse:
Die Grafikkarte ist gestern endlich angekommen.
Damit bin ich nun zufriedengestellt!
Vielen Dank für Eure Anteilnahme ;-)
Oli_P_aus_E
20.04.2006, 09:37:37
So, um die Sache nun abzuschliesse:
Die Grafikkarte ist gestern endlich angekommen.
Damit bin ich nun zufriedengestellt!
Vielen Dank für Eure Anteilnahme ;-)
Siehst du, in der Welt gibt´s auch noch gute Dinge:)
Es wäre schön, wenn zu rechtlichen Fragen wirklich nur Fakten geschrieben würden. Die obigen Aussagen sind nicht richtig.
Natürlich kann man versuchen Schulden mit Hilfe eines gerichtlichen Mahnverfahrens einzutreiben.
Vorteile:
es ist unkompliziert
man muss keinerlei Beweise für die Richtigkeit der Forderung erbringen
man muss vor dem Mahnverfahren keine Formalitäten einhalten (wie z.B. Mahnungen).
Die Kosten sind bei kleinen Forderungen recht gering und können selbstverständlich dem Schuldner mit belastet werden.
Wenn der Schuldner nicht reagiert (keinen Widerspruch einlegt) erhält man einen Titel, der z.B. zur Zwangsvollstreckung berechtigt.
Nachteile:
Man muß die Kosten für den Mahnbescheid vorlegen.
Wenn der Schuldner einen Widerspruch einlegt (ein passendes Formular erhät er mit dem Mahnbescheid), dann ist der Mahnbescheid völlig wirkungslos (als hätte es ihn nicht gegeben)
das ist nicht ganz richtig, Verzinsung und Fristen (Verjährungen) beginnen spätestens jetzt zu laufen
Der Schuldner braucht seinen Widerspuch nicht zu begründen.
Die Durchsetzung des Titels kostet weiteres Geld (Gerichtsvollzieher), die man im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners selber tragen muss.
Ulli
Ps. Und da man häufig mal von einer bestimmten Anzahl von Mahnungen liest, die für irgend einen weiteren Schritt nötig sind:
Es gibt für ein außergerichtliches Mahnverfahren keine vorgeschriebenen Regeln.
Es gibt keine Pflicht überhaupt Mahnungen zu verschicken, bevor man den gerichtlichen Weg einschlägt.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 286 BGB
Verzug des Schuldners
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Es ist empfehlenswert zu mahnen. Denn erkennt der Schulder die Forderung vor Gericht an, bleibt man meist durch ein Anerkenntnisurteil auf den Gerichts- und Anwaltskosten (den eigenen und den des Schuldners) sitzen.
Einzige Voraussetzung ist, dass (nachweislich) eine Forderung besteht, bei der der Schuldner in Verzug ist.
Wobei die Mahnung/ Mahnbescheid/ Klage den Verzug oft erst eintreten läßt. Weil das ein Laie kaum feststellen kann, siehe oben.
Lokutos
09.09.2006, 08:56:53
Hier gehts ja Hammer ab:eek:
Ich musste mir jetzt den Thread (diesen Roman) mal geben:D
Ich werde wohl zukünftig weiterhin meine Geschäffte über PayPal bzw. Fachgeschäffte tätigen, hatte zwar auch schon mit dem Gedanken gespielt einige meiner Fehlkäufe (Qtek8500) zu Tauschen, aber nach den zwei Threads wird mir das zu heiss:(
Wenigstens gab es hier ein gutes Ende:claps:
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